Tobias Hinz Rechtsanwalt

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist kein klassisches Rechtsgebiet im juristischen Sinne.

Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen und die Beendigung von Verträgen, die Abwicklung von Verträgen und dergleichen mehr und findet sich damit in fast allen Rechtsgebieten wieder.

Meine Kanzlei berät und vertritt Sie bei all Ihren rechtlichen Anliegen rund um das Thema Verträge. Sowohl im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich. Meine Kanzlei unterstützt Sie anwaltlich z.B. bei:

  • Darlehensverträgen
  • Kündigung
  • Zinsansprüche
  • Verbraucherdarlehen
  • Leihverträgen
  • Schenkungsverträgen
  • Erlassverträgen
  • Schuldanerkennissen und Schuldübernahmen
  • Bürgschaften
  • Kaufverträgen
  • Anfechtung, Widerruf

In Ihrem geschäftlichen (gewerblichen) Bereich steht meine Kanzlei mit fundierten Kenntnissen zur Seite. Dies beeinhaltet neben vielen anderen Themen beispielsweise:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Gewährleistung
  • Garantie
  • Kaufpreisforderung
  • Verzug
  • Vertragsverletzungen
  • Leistungsstörungen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • vertragliche Schadenersatzansprüche
  • Verzugsschäden
  • Verjährung
  • Aufrechnung

Kanzlei

Tobias Hinz

Rechtsanwalt und Notar

Limbecker Straße 50
44388 Dortmund

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