Notariat Kanzlei Hinz
Grundstücks- und Immobilienrecht
Der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien ist für die meisten Menschen sowohl eine erfreuliche wie auch eine komplexe Angelegenheit mit weitreichenden persönlichen Folgen. Aus diesem Grund erfordert das Gesetz die Beurkundung durch einen Notar.
Zu den Aufgaben eines Notariats gehören u.a:
- Kauf- und Verkaufsverträge
- Übertragungen oder Schenkungen von (Haus-) Grundstücken, Erbbaurechten, Wohnungseigentum
- Vorkaufsrechte
- Eintragungen/Bestellungen von Grundschulden, Hypotheken, persönlichen und Grunddienstbarkeiten wie Wege- und Leitungsrechten, Nießbrauch und Wohnungsrechten