Kanzlei Hinz

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht regelt u.a. das Verhalten aller Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr, ob motorisiert, mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Die meisten werden schon damit in Kontakt gekommen sein. Meine Kanzlei berät und vertritt Sie in diversen Anliegen, z.B. bei:

  • Unfall
  • Fahrzeugkauf/Gewährleistung
  • Schadenersatzansprüchen für Sach- und Körperschäden
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Sachbeschädigung und Körperverletzungen
  • Fahrverboten und Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein)

Kanzlei

Tobias Hinz

Rechtsanwalt und Notar

Limbecker Straße 50
44388 Dortmund

Telefon
Telefax

E-Mail

+49 – 231 – 699 060 – 0
+49 – 231 – 699 060 – 20

kontakt @ kanzlei – hinz . com

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