Rechtsanwaltskanzlei Tobias Hinz
Mietrecht
Der Begriff Mietrecht ist in Deutschland synonym für alle Vereinbarungen, Rechte und Pflichten, die sich aus Miet- und Pachtverträgen ergeben. In diesen wird die Überlassung zum Gebrauch gegen Entgelt geregelt. Für viele Menschen sind dies im Alltag Verträge über die Anmietung von Wohnraum, Anmietung von Gewerbeflächen oder die Anpachtung von Flächen und Gebäuden.
Als Kanzlei vertreten und beraten wir Sie eingehend bei den Themen:
- Mietverträge, Gewerbe- und Wohnraummietverträge
- Pachtverträge
- Mietforderungen
- Abmahnungen
- Mietkaution/Mietsicherheit
- Ordentlichen und außerordentlichen fristlosen Kündigungen
- Vertragsverletzungen und Eigenbedarf