Kanzlei Tobias Hinz

Erbrecht

Das Erbrecht ist in Deutschland durch das Grundgesetz garantiert. Durch das Erbrecht wird gewährleistet, dass Sie über Ihr Eigentum oder auch andere veräusserbare Rechte für den Fall Ihres Todes verfügen oder Begünstigter einer solchen Verfügung werden können.

Als Rechtsanwalt habe ich meinen Fokus auf das Erbrecht gelegt und begleite Sie daher kompetent in diesem Thema. Meine Kanzlei berät und vertritt Sie bei:

  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Herausgabe von Schenkungen
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Erbengemeinschaften
  • Vermächtnissen
  • Auflagen
  • Erbenhaftung und Haftungsbeschränkung
  • Anfechtung von Testamenten
  • Auskunftsansprüchen

Sie erreichen meine Kanzlei per ÖPNV an der Haltestelle Bleichstraße an der diverse Buslinien halten. Parkplätze befinden sich in der nahen Umgebung meiner Lütgendormunder Kanzlei.

Kanzlei

Tobias Hinz

Rechtsanwalt und Notar

Limbecker Straße 50
44388 Dortmund

Telefon
Telefax

E-Mail

+49 – 231 – 699 060 – 0
+49 – 231 – 699 060 – 20

kontakt @ kanzlei – hinz . com

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