Rechtsanwalt Tobias Hinz
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht betrifft alle Fragen zu einer abhängigen Erwerbstätigkeit. Sind Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, so ist das Arbeitsrecht auch Grundlage für den Arbeitnehmerschutz.
Meine Kanzlei vertritt und berät Sie bei:
- Arbeitsverträgen
- Dienstverträgen
- freien Mitarbeitern
- angestellten und leitend angestellten Beschäftigten
- fristlosen außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen
- Kündigungsschutz/ Kündigungsschutzklagen
- Entgeltforderungen/ Lohnfortzahlung
- Aufhebungsverträgen
- Urlaubsansprüchen