Notar Tobias Hinz
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht sieht vor, dass bestimmte Vorgänge durch einen Notar abzuwickeln sind. Manchmal ist es auch sinnvoll und hilfreich, den Weg über einen Notar zu wählen, wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.
- Eintragungen und Anmeldungen zu Handels- und Vereinsregister
- Gründung von (Kapital-)Gesellschaften – GmbH, UG, GmbH & Co. KG
- Gesellschaftsverträge
- Bestellung/Abberufung des Geschäftsführers
- Beurkundung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung, Geschäftsführerbestellung
- Übertragung von GmbH/UG-Geschäftsanteilen
Als Notar stehe ich Ihnen gerne auch im Vorfeld einer unternehmerischen Entscheidung beratend zur Verfügung.
So können Sie rechtssicher ein Unternehmen gründen oder auch – beispielsweise – Ihre Firma an Ihre Erben oder eine Nachfolgerin übertragen.