Tobias Hinz, Notar
Erbrecht
Es gibt eine Reihe von Angelegenheiten, um die man sich rechtzeitig kümmern sollte. Doch werden diese gerne auf die lange Bank geschoben, da sie sich mit wenig positiven Ereignissen befassen.
Die Rede ist von Dingen, die sich mit dem eigenen Ableben und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Hinterbliebenen befassen.
- Testamente, Behinderten-/ Bedürftigentestament
- Erbverträge/ gemeinschaftliche Testamente (Ehegatten- /Berliner Testament)
- Erbscheinsanträge/ eidesstattliche Versicherung zur Erlangung eines Erbscheines
- Erbausschlagungen
- Anfechtungen von Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Neben diesen für viele klassisch dem Erbrecht zuordbaren Themen ist es als Notar ebenso meine Aufgabe die folgenden Sachverhalte für Sie und mit Ihnen zu bearbeiten:
- Teilungsverfahren zur Vermittlung der Auseinandersetzung des Nachlasses
- Vorweggenommene Erbfolge
- Pflichtteil und Pflichtteilsverzicht
- Anfechtung und Widerruf von Testamenten und Erbverträgen
Als Notar stehe ich Ihnen in diesem emotional sicherlich schwierigen Themenfeld vertrauensvoll zur Seite und unterstütze Sie bei Ihren Entscheidungen.